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Wiki & Copyrights

November 29, 2008
Mahoodle fragte als Kommentar zum Blogeintrag „Einfach reden“, wie es mit dem Copyright aussieht, wenn man ganze Seiten oder Teile von Seiten anderer Anbieter übernimmt, z.B. Texte aus der Wikipedia.
Die Antwort in Kürze lautet im Falle von Content Übernahme aus Wikipedia Texten: JA, aber … – der Autor muss zitiert werden und das übernommene und unter Umständen veränderte Werk muss unter die gleichen Lizenzbedingungen gestellt werden wie seine Quelle (GFDL, siehe unten GNU Lizenz für freie Dokumentation).

Auch wenn die Frage damit beantwortet ist:
trotzdem nachfolgend ein paar beachtenswerte Hinweise
Die Frage hat den Hintergrund, dass man einerseits nicht etwas neu texten muss, wenn bereits gut erarbeitete Quellen vorliegen. Zitation fremder Quellen – nicht nur im Internet und nicht nur von Wikipedia-Quellen – bringt eben Urheberrechtsfragen.
Ich versuche, möglichst kurz und trotzdem halbwegs übersichtlich einige beachtenswerte Dinge darzustellen – eigentlich handelt es sich ja um ein Thema, das ganze Bände füllen kann … Auch werde ich qualitativ hochwertige (z.B. das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts) Quellen auswählen und Links dazu setzen (wo möglich), damit eine weitere Vertiefung zu einzelnen Themen einfach möglich ist.
Anmerkung: Die zitierten Gesetzestexte beziehen sich (sofern nicht anders bezeichnet) auf das österreichische Urheberrecht, das dem deutschen aber durchaus ähnlich ist.

Übernahme ganzer Werke
Ganze Werke können an sich nicht ohne die Einwilligung des Urhebers verwendet werden – eine Ausnahme bilden beispielsweise Wikipedia Beiträge, siehe dazu weiter unten „GNU Lizenz für freie Dokumentation GFD“. Der Urheber muss (außer im Fall der GFD oder der Gemeinfreiheit) zuvor um Einwilligung gebeten werden und hat auch einen Vergütungsanspruch für die Werknutzung, dessen Höhe Verhandlungssache ist. Ausnahme davon: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht (§60 UrhG). Zitate von Caesar, Plato – nicht aber Asterix!!! 😉 – können also gefahrlos verbreitet werden …
Auch wird man als Urheber die Urheberschaft nicht mehr los 🙂 – man kann sie gar nicht ablegen (§ 23 (3) UrhG)! Die Rechte zur Werknutzung lassen sich jedoch übertragen. Im Folgenden mehr zu einigen verschiedenen Möglichkeiten, wie das getan werden kann. In Zeiten von Flickr und Wikipedia ist es besonders angeraten, eine Form der Lizenzierung beim Upload oder beim Freischalten bewußt zu wählen und sich zu orientieren, welche Rechte auf welcher Plattform gelten (see the fascinating terms of service of the very providers 😉 ).

Zitate von Textpassagen, Grafiken etc.
Dazu gibt es das so genannte Zitierrecht.
Es gibt ein öffentliches Interesse an der Verwendung von wissenschaftlichen Werken, deshalb darf in geringem Umfang ohne Einholen einer Genehmigung aus Werken zitiert werden (§ 46 UrhG).
Zitate von Wikipedia Texten unterliegen der GNU Lizenz für freie Dokumentation – zum Nachlesen hier.
Emails zitieren: Der Inhalt von Emails darf nicht ohne Zustimmung des Senders veröffentlicht werden (siehe z.B. Urteil des Landesgerichts Köln, Az. 28 O 157/8). Speziellen Dank an Herrn Mellen für den Hinweis auf diesen wichtigen Sachverhalt und die nützliche Quelle.

Erlaubte Vervielfältigung zum Unterrichtsgebrauch
An sich ist die Vervielfältigung oder das Kopieren von Inhalten für den Unterrichtsgebrauch gestattet, ohne dass ein Vergütungsanspruch des Urhebers entsteht (§ 42 (6) UrhG) – vorausgesetzt, es werden nicht-kommerzielle Zwecke verfolgt. Das gilt verständlicherweise nicht, wenn die Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – das beinhaltet auch den Content einer Webseite, eines Wikis auf einer Uni-Webseite, die öffentlich einsehbar ist oder sein kann – wo also Personen Zugriff erhalten könnten, die nicht zur Zielgruppe „Schüler“, „Studierende“ gehören.
Das Kopieren von als Unterrichtsliteratur deklarierten Werken ist auch für den Gebrauch im Unterricht nicht erlaubt (irgendwie klar 😉 …

Schöpfungshöhe
Eigentlich ja ein recht origineller Begriff – der entgegen der ersten Vermutung nicht die Außenmaße eines Buches (Höhe in cm) beschreibt ;-). Damit ist gemeint, dass einfache Texte oder Grafiken unter Umständen nicht den Rang eines eigenen Werkes erreichen und somit nicht schützenswert sind. Siehe auch:  http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

(c) 2008 Isabella Mader

(c) Isabella Mader

Ein paar „neuere“ Begriffe aus dem Urheberrecht speziell hinsichtlich Web-Content

Besonders bemerkenswert ist der veränderte Zugang zu Copyrights, der mit der Web2.0 Ära einhergeht. Die Haltung, dass eine Gemeinschaft eine Wissensbasis entwickelt (Wikipedia) und dort viele ihr Wissen zur Verfügung stellen, die Tatsache, dass Millionen ihre Fotos auf Flickr hochladen und zur (überwiegend) zur nicht-kommerziellen Verwendung freigeben, geht einher mit der Definition „neuer“ Formen des Copyright – weil ja ein Autor die Urheberschaft nicht ablegen kann lt. 23 (3) UrhG (bloss die Werknutzungsrechte gewähren kann).
Wichtig im Social Web ist deshalb, dass für eigene Schöpfungen (Texte, Bilder …) mit Bedacht ausgewählt wird, welche Rechte man gewährt und welche nicht. Wikipedia fragt nach der Auswahl einer Copyright-Form beim Upload von Bildern und Grafiken – damit unerfahrene Nutzer das nicht übersehen (sehr löblich!).

  • GNU Free Documentation License (GNU FDL oder GFDL) / Lizenz für freie Dokumentation
    Die GFDL ist die Lizenz, die Wikipedia Beiträge kennzeichnet. Copyright gibt es nämlich auch bei Quellen wie Wikipedia, und im Fall der GFDL heisst dieses Copyright „Copyleft“, der Autor eines Textes hat an seinem Werk das Urheberrecht und muss zitiert werden.  Das Verwendungsrecht schließt sogar kommerzielle Verwendung mit ein! Lizenzbedingung: Die verwendeten und unter Umständen veränderten Texte müssen dann unter die gleiche Lizenz gestellt werden.
  • GNU General Public License GPL
    GNU ist nicht gleich GNU … Der Begründer der GPL, Richard Stallman, ist ein Programmentwickler, Hacker und Free Software Aktivist – und ein origineller Geist: GNU steht für „GNU is not Unix“ (sehr aufschlussreich, genau), und die von ihm unter anderem definierte Lizenz heißt „Copyleft“ – als Wortspiel und Entgegnung auf „Copyright„. Die GPL ist eine Lizenz, die von der Free Software Foundation FSF herausgegeben und zur Lizenzierung freier Software verwendet wird. In unserem Kontext bezüglich der Frage nach der Zitation von Texten und Bildern nicht passend – aber als wichtiger Terminus im Umfeld aktueller Lizenzierungssysteme hier aufgenommen. Insofern bestimmt nützlich für die Lehrgänge SIM: Strategisches Informationsmanagement MSc, ITM: Innovations- und Technologiemanagment MSc und WM: Wissensmanagement MSc sowie VM Veränderungsmanagement MSc – hinsichtlich „Cyber-Law“ und IKT Grundlagen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation
  • Creative Commons
    Creative Commons (CC) ist eigentlich eine non-profit Organisation, die Standard-Verträge für digitale Inhalte entwickelt hat, damit Urheberrecht einfach geregelt werden kann. Das Wort „Commons“ bezeichnet hier also nicht „Allgemeingut“. Unterschieden werden: reine Namensnennung (Zitation), Namensnennung und Bearbeitung unzulässig, Namensnennung und nicht kommerzielle Nutzung (mit und ohne Bearbeitung), Namensnennung und nicht-kommerzielle Verwendung inklusiver erlaubter Weitergabe unter gleichen Bedingungen , sowie Namensnennung und erlaubte Weitergabe unter gleichen Bedingungen.  CC hat dazu auch eine eigene Ikonografie entwickelt, die die Vertragsarten deutlich unterscheidet.
    Mehr dazu unter: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
  • Public Domain – Gemeinfreiheit
    Eigentlich entsprechen einander diese Begriffe nicht gänzlich, obwohl es sich um eine Übersetzung handelt, sind die entsprechenden Regelungen zur Public Domain im angloamerikanischen doch etwas anders als die im deutschsprachigen Raum geregelte Gemeinfreiheit. Prinzipiell ist es so, dass Gemeinfreiheit jene Inhalte betrifft, die entweder dem Urheberrecht nicht mehr unterliegen (z.B. weil die Schutzfrist ausgelaufen ist, also der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist –
    siehe auch weiter oben) oder weil es sich um ein Werk handelt, das dem Urheberrecht nie unterlag. Mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Public_domain.
  • Open Access
    Mit Open Access ist speziell der freie Zugang zu wissenschaftlicher Publikation im Internet umfasst. Das bedeutet nicht, dass die Inhalte ungeschützt weiterverwendbar sind und auch nicht vollständig kopiert werden dürfen wie im Falle von Wikipedia. Die Arbeiten können heruntergeladen und gespeichert werden, trotzdem müssen die Autoren zitiert und in Ihrer Urheberschaft respektiert werden. Open Access wirft trotzdem zahlreiche rechtliche Fragen auf, speziell auch dann, wenn ein Autor sein Werk einerseits in einem Open Access Repository (z.B. e-LIS) publiziert hat und es gleichzeitig als Buch verlegen lassen will. Umfangreiche weiterführende Information findet sich auf http://open-access.net/de.
    Eine umfassende rechtliche Erklärung dazu finden Sie hier.

Quellen zum weiteren Vertiefen:
!!!
Tolle Übersicht: Bundeszentrale für politische Bildung, 5 Seiten Artikel: Kreisläufe des Urheberrechts
Wikipedia Seite zum Thema Urheberrecht
Wikipedia Seite zu Übersetzungen aus anderen Sprachen
http://www.irights.info/ – Top Seite (Deutsch) !!!
Bundeszentrale für politische Bildung, Artikel: Urheberrecht
Versuchen Sie das SPIEGEL Rechtsirrtümer-Quiz

Abschließend eine Frage ans Auditorium:
Wird diese Seite kopiert werden?  Was meinen Sie?
Werden wir Kopien finden?
Klar, wir werden sie auch suchen.
Allein schon aus Demonstrationsgründen.

LG und happy writing
Wimblogger

Lesen Sie bitte dazu auch den Disclaimer auf dieser Seite (Links rechts oben).

h1

Warum ein Blog an der Uni?

November 4, 2008

Was tun Blogs im Firmenalltag? Bringen sie nützliche Information? Oder „nur“ interessante Information (zugegebenermassen ja ein Unterschied) …? Stehlen sie Zeit ohne je etwas zu bringen? Warum stellen wir uns überhaupt die Frage, ob Blogs etwas bringen? In der Social Web Szene sind Nützlichkeitsüberlegungen ja geradezu verpönt. Nun, im Unternehmenskontext ist Nützlichkeit aber doch eine nachvollziehbare Bedingung, nachgerade Voraussetzung für unternehmerisches Handeln – das ja, Gott bewahre, nicht mit Zufälligkeit und Beliebigkeit steuerbar ist. Trotzdem wird das Ungeplante und Überraschende für den Einsatz von Web2.0 Anwendungen vielfach von sogenannten Social Media Spezialisten auch für den Unternehmenskontext postuliert, was kaum nachvollziehbar erscheint, weil Unternehmen ja unbestitten mit ungeplantem, beliebigem Vorgehen bloss als unprofessionell erlebt werden können. Eine trotzdem interessante Powerpoint Präsentation dazu gibt es auf Slideshare: http://www.slideshare.net/leewhite/social-media-is .
Unternehmenskontext und Web2.0 sind vereinbar – und für den Einsatz in Unternehmen empfiehlt sich eine nachvollziehbare Vorgehensweise, die auf Unternehmensziele ausgerichtet ist. Ertragsorientierung und Unternehmensstrategie wird wohl keinem Unternehmen als sinnvolle Ausrichtung abzusprechen sein, auch wenn sie in Form von Web2.0 richtig Spaß machen darf … Von Sozialromantik ist in diesem Kontext trotzdem abzuraten – authentische und transparente Kommunikation sind dabei ein Gebot – weil Communities durch ihre Vernetzung Falschinformationen besonders schnell aufdecken.

Blogs und Zeit
In Zeiten des letzthin bekannter gewordenen Phänomens des Information Overload zieht die Zeitöknomie in der Nutzung von Informationsresourcen viel Aufmerksamkeit auf sich. Blogs zählen zu großen Zeitfressern, wenn sie unreflektiert konsumiert werden, ohne auf den Nutzen zu achten (gilt hier vorerst für das Arbeitsumfeld).

Entering Blogosphere (c) Ute Hamelmann

Entering Blogosphere (c) Ute Hamelmann

Persönliche Kommunikation wird nicht abgeschafft
Freilich ist ein Blog kein Ersatz für persönliche Kommunikation. Das zeigt sich in vielen Fällen, wo versucht wird, Missverständnisse „virtuell“ beizulegen. Ein persönliches Gespräch wirkt – vielfach in der Unternehmenspraxis erprobt – schneller und besser, um strittige Punkte beizulegen und Missstimmungen zu bereinigen. Positive Motivation und Verständnis entstehen vielfach auch über persönlichen Kontakt, auch wenn elektronische Medien viel zu einer positiven Stimmung und Community Building beitragen können. Zum Problemlösen scheinen sie allerdings weniger gut geeignet. Deshalb eignen sich Blogs nur als ergänzende Kommunikationsschiene im Unternehmenskontext, nie Ersatz für direkte Interaktion. Der Cartoon hier zeigt, dass es auch im privaten Umfeld schon mal falsch laufen kann …

Zu dem Cartoon fand ich den durchdachten Blogpost: „Tagebuchspionage endlich leicht gemacht“ – genau, man kann’s auch positiv sehen ;-))).

Damit wir hier keine Fehler machen, bin ich als Tutorin für die E-Learning Umgebung deshalb auch ein ganz persönlicher Begleiter und direkt erreichbar (Koordinaten sind im WIM Wiki hintelegt).

Dort, wo ein konkreter Nutzen und eine weiterführende, benötigte Information im Blog vorhanden ist, macht der Einsatz von und die Teilnahme an Blogs im Unternehmensumfeld viel Sinn. Blogs sind für viele Vorgänge eine nützlichere Anwendung als beispielsweise Handzettel oder Datenbanken. Um nur ein Beispiel zu nennen: bei Dienstübergaben werden Blogs sehr effizient eingesetzt – Inhalte bleiben so auch lange Zeit später suchbar abgebildet. Dieser Verfolgbarkeit und Suchbarkeit wegen setzen wir diesen Blog als begleitendes Informations- und Kommunikationsinstrument während des Studiums ein, das Tipps und aktuelle Themen beinhalten wird, wie z.B. in Kürze einen Eintrag über Taggig Rules für das Social Bookmarking Tool, das ein weiterer Baustein des E-Learning Umfeldes ist. Dazu mehr wie gesagt beim nächsten Eintrag.

Unsere E-Learning Umgebung…
… besteht aus 5 Bausteinen – die einander sinnvoll ergänzen sollen und den Zweck der optimalen Unterstützung des Wissenstransfers und der Wissensorganisation verfolgen. Dieser Blog hier ist absichtlich nicht in einer wissenschaftlichen „Tonart“ verfasst, sondern gezielt in Alltagssprache gehalten und darf auch richtig Spaß machen – sowohl die Posts als auch die Kommentare, ok?

So sieht die E-Learning Umgebung aus, die sich dann mit detaillierteren Beschreibungen im begleitenden WIM-Wiki findet.

E-Learning Umgebung (c) I.Mader

E-Learning Umgebung (c) I.Mader

Was mir wirklich wichtig ist – …
Abschließend: Wesentlicher Zweck dieses Blogs und der Teilnahme im Rahmen des Studiums ist auch, praktische Erfahrungen mit Anwendungen gemacht zu haben, vor allem mit der zielgerichteten, nutzen-stiftenden Verwendung von Tools. Das ist eine Kompetenz, die mit rein theoretischem Aneignen von Nutzen und Funktionsbeschreibungen nicht erworben wird. Auch auf die Gefahr hin, dass das jetzt plakativ klingt: Schwimmen kann man nicht aus einem Buch lernen. Die Verwendung von Blogs auch nicht. Also, das hier ist der Blog-Teich zum Reinspringen und Ausprobieren. Viel Spaß!